Glücksspielbehörde beginnt mit IP-Blocking

Sabina-KuglerSabina Kugler
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IP-Blocking: Blockiert Deutschland bald Casino-Seiten im Web? / Bild: Shutterstock.com

Was ist IP-Blocking und warum greift die neue Glücksspielbehörde der Länder zu dieser Maßnahme? Generell ist es so, dass Anbieter von Sportwetten und Online-Casinos in Deutschland mit einer Lizenz ausgestattet werden. Wenn ein Glücksspielanbieter hingegen nur eine Konzession aus dem Ausland vorzuweisen hat, so ist das Anbieten der Dienstleistung im Bereich des Glücksspiels hierzulande nicht erlaubt. Jetzt braucht die Behörde jedoch ein Mittel, um dagegen vorzugehen. Gute Worte gegenüber den Betreibern scheinen nicht zu helfen. Technische Mittel erlauben es jedoch, eine Homepage zu sperren. Diese ist von Deutschland aus dann auf normalen Wegen nicht mehr zu erreichen.

Seit dem 1. Juli 2022 hat die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) die ersten operativen Aufgaben übernommen. Ab dem Jahr 2023 sollen weitere Zuständigkeiten an die GGL fallen. Schon jetzt obliegt der Behörde die Bekämpfung von länderübergreifendem, illegalen Glücksspiel im Internet. Gleiches gilt für die Werbung dafür. Damit einher geht das Inkrafttreten entsprechender Vollzugsinstrumente. Neben dem bereits angesprochenen IP-Blocking kommt auch das Payment Blocking, also das Blockieren bestimmter Zahlungsmethoden, hinzu. Die Zielsetzung ist klar: Einerseits soll ein legaler Markt geschaffen werden. Andererseits gilt es das illegale Glücksspiel weitestgehend stillzulegen.

Blick in den Werkzeugkasten der GGL: IP- und Payment-Blocking

Glücksspielanbieter können sich für eine Lizenz bewerben. Mit der Lizenzierung geht jedoch eine Bindung an die deutsche Gesetzgebung einher. Wer eine solche Konzession erhält, dessen Name kommt auf die sogenannte White List. Dort sind alle lizenzierten Glücksspielanbieter gelistet. Im Umkehrschluss sind alle Anbieter, die nicht auf dieser Liste stehen, in Deutschland verboten. Freilich können einige Glücksspielanbieter aktuell mitten im Konzessionsverfahren stecken. Denn bei den Online-Casinos erwarten wir in den nächsten Wochen weitere Erlaubnisse. Allerdings wird es weiterhin Glücksspielseiten geben, die ohne deutsche Konzession betrieben werden. Manche davon machen sich gar nicht die Mühe, sich um eine Lizenzierung zu bewerben. Bislang waren die Möglichkeiten der deutschen Behörden beschränkt. Jetzt soll diesen Anbietern mit zwei Werkzeugen zu Leibe gerückt werden.

Das IP-Blocking ist das wohl stärkste Mittel. Denn nach Kontaktaufnahme mit dem Provider soll die Homepage blockiert werden. Diese ist dann zwar noch immer existent. Doch von Deutschland aus ist die IP-Adresse dann nicht mehr zu erreichen. Über den Umweg eines VPN besteht diese Möglichkeit allerdings weiterhin. Deshalb ist diese Maßnahme nicht unumstritten. In der Schweiz wird mit sogenannten Netzsperren gearbeitet. Weil sich die Casinoanbieter aus der Schweiz den Markt praktisch aufteilen, wird auch der fehlende Wettbewerb bemängelt. Beim IP-Blocking werden besonders die Internet-Provider unter Druck gesetzt, die bei Nichtbefolgen der Aufforderung mit empfindlichen Zwangsgeldern belegt werden können. Inzwischen sind die ersten Verwaltungsverfahren zur Sperrung der Angebote eines großen Anbieters von nicht erlaubnisfähigen Lotteriewetten eingeleitet. Dabei handelt es sich um das Unternehmen, welches Lottoland und Lottohelden betreibt.

Beim Payment-Blocking geht es um das Unterbinden von Zahlungsströmen. Schon zu Zeiten, als diese Zuständigkeit beim Innenministerium Niedersachsen lag, gelang das Blockieren. Die Kreditkarte Visa, PayPal im Online-Casino und die Sofortüberweisung zogen sich teilweise aus den Glücksspiel-Zahlungen zurück. Das Vorgehen gegen Zahlungsanbieter, die Ein- und Auszahlungen bei in Deutschland illegalen operierenden Anbietern vornehmen, wird intensiviert.

Kritik am Payment- und IP-Blocking

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Wie nützlich sind Netzsperren? (Bildquelle)

Das IP-Blocking steht insbesondere deshalb in der Kritik, weil es sich gleich auf zwei Arten aushebeln lässt. Einmal aus Kunden-Sicht: Denn Nutzer von in Deutschland nicht lizenzierten Anbietern können sich per VPN dennoch auf die jeweilige Homepage begeben. Dafür wird einfach ein virtueller Standort ausgewählt, wo der Anbieter eine Lizenz hält. Auch die Glücksspielanbieter selber können den Block umgehen. Dafür müssen sie lediglich eine Satellitenseite einrichten. Es handelt sich um exakt die gleiche Homepage. Lediglich die URL muss dafür leicht abgeändert werden. So agieren die Glücksspielunternehmen bei ihren Web-Auftritten in der Schweiz längst. Natürlich kann die Behörde erneut reagieren und die neue IP blocken. Doch dann wird einfach wieder eine weitere URL eingerichtet - ein Teufelskreis.

Auch lässt sich Kritik an der Blockade einiger Zahlungsdienstleister finden. Denn in einem Online-Casino oder bei einem Internet-Buchmacher sind immer diverse Zahlungsdienste aktiv. Ist ein Dienstleister gesperrt, wird meist einfach auf den anderen ausgewichen. Und Zahlungsmethoden, wie MuchBetter, lassen sich nur schwer kontrollieren oder regulieren. Faktisch können sich findige Kunden also problemlos Zugang zu jedem beliebigen Anbieter verschaffen und dort dennoch eine Einzahlung tätigen. Allerdings entfällt dann definitiv das Schutzversprechen, welches mit einer deutschen Lizenz einhergeht.

Andererseits wollen wir keineswegs so tun, als wären die Maßnahmen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder unnütz. Neue Kunden wissen oftmals weder über ein VPN Bescheid, noch suchen sie nach ausländischen Operatoren. Daher ist dank IP-Blocking durchaus eine Kanalisierung des Kundenstroms gegeben. Wenn es sich für den Glücksspielanbieter nicht mehr lohnt, neue Adressen einzurichten, hört das eventuell ebenfalls auf. Hier wird sich mit der Zeit zeigen, wie sich die nicht in Deutschland regulierten Anbieter verhalten und was für Gegenmaßnahmen dann noch zu ergreifen sind.

searchingGlücksspielbehörde nimmt Fahrt auf: Durch die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und durch das Anwachsen der Mitarbeiterzahl auf 110 bis Anfang 2023, ist die GGL gut aufgestellt.

Autor: Sabina Kugler
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