GGL versus Lottoland: Ein Milliarden-Streit entbrennt

Ralf-SchneiderRalf Schneider
Lesezeit ca. 4 Minuten

LottolandLottoland ist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ein Dorn im Auge. Das Portal, zu dem auch Lottohelden gehört, untergräbt nach Auffassung der deutschen Behörde nämlich das staatliche Lottomonopol.

Im Zuge der Legalisierung der Glücksspielangebote und der damit einhergehenden Werkzeuge zum Verbot illegal agierender Anbieter, will die GGL gegen die Betreiber vorgehen. Allerdings gestaltet es sich als schwieriges Unterfangen, die Zweitlotterie vom Markt zu vertreiben.

Diesbezüglich sei erwähnt, dass Lottoland unlängst ein wirtschaftlich stabiles Unternehmen betreibt, welches auch nicht vor einem Rechtsstreit zurückschreckt. Außerdem gibt es laut eigener Aussage bereits seit 2017 Bemühungen, in Deutschland legal zu operieren.

Allerdings scheint die Legalisierung der Sekundärlotterien nicht gewünscht. Dahinter stecken nach Auffassung von Lottoland rein fiskalische Gründe. Denn der Staat verdient sehr gut an seinem Lottomonopol.

Darum ist Lottoland das erste Ziel einer Regulierung

Im Juli 2022 kam es zum ersten Vorstoß der GGL, Lottoland und Co vom Markt zu verbannen. Dabei spricht Vorstand Benjamin Schwanke Folgendes an: "Priorität bei der Bekämpfung des Schwarzmarktes hat für uns der Vollzug gegen nicht regulierungswillige Anbieter."

Lottoland selber verweist darauf, dass es Bemühungen um eine deutsche Konzession schon seit 2017 gibt. Schwanke fährt fort: "Wir werden die Player vom Markt nehmen, die sich nicht an die Regeln des Glücksspielstaatsvertrags halten, keinen Erlaubnisantrag gestellt haben oder abgelehnt wurden. Kriterien bei der Priorisierung im Vollzug sind dabei u. a. Marktgröße, Bekanntheit und Werbeverhalten/-volumina."

Nach dieser Logik ist Lottoland das erste Ziel der GGL, weil es an einem konkreten Erlaubnisantrag fehlt. Allerdings hat Lottoland als Zweitlotterie vermutlich ohnehin keine echte Chance auf eine Lizenz. Auch die Marktgröße, Bekanntheit und das Werbeverhalten werden erwähnt. Tatsächlich gehört Lottoland dabei jeweils zur Spitze.

Folglich gibt es eine logische Begründung, warum das erste Verwaltungsverfahren zur Sperrung bei diesem Anbieter ansetzt. Dass die Behörde damit die staatlichen Lottoangebote stärkt, ist sicherlich ein gewünschter Nebeneffekt. Es gibt also ein finanzielles Interesse.

Ein weiterer Aspekt könnte in einer Studie aus dem Jahr 2019 liegen. Es handelt sich um ein Kurzgutachten der CBH Rechtsanwälte von Dr. Markus Ruttig. Darin wird die Kohärenz zwischen dem Lotterieveranstaltungsmonopol und den Bestimmungen zum Automaten- und Casino-Spiel untersucht.

Darauf gehen wir gleich noch näher ein. Doch die Quintessenz des Gutachtens möchten wir vorwegnehmen: "Die zahlenmäßig unbegrenzte Öffnung des Internets für Casino- und Automatenspiele stellt die größtmögliche Gefahr für den Fortbestand des Veranstaltungsmonopols für Lotterien dar."

Wie rechtssicher ist die Verteidigung des Lottomonopols?

Wir sind keine Juristen und können uns deshalb nur an dem benannten Gutachten orientieren. Darin wird anschaulich beschrieben, dass ein risikoreicherer Eingriff, als die Legalisierung der Casino- und Automatenangebote, für das Lottomonopol nicht vorstellbar ist.

Allerdings zeigt das Gutachten ebenfalls Vorschläge auf, das Risiko zu begrenzen.

  1. Beim Verbot von Online-Poker, virtuellen Automatenspiel und Online-Casinospielen bleiben. Hier zeigt sich, dass die Studie aus 2019 stammt. Diesbezüglich ist das Kind längst in den Brunnen gefallen. Denn die benannten Angebote sind inzwischen, bei Vergabe einer Lizenz, legal.
  2. Die in Punkt Eins benannten Glücksspielangebote von staatlicher Seite veranstalten lassen. Sowie das Verbot von Live-Ereigniswetten. Dadurch würde der Wettbewerb ausgeklammert, auf den sich Lottoland und Co berufen könnte. Tatsächlich sind zumindest die virtuellen Automatenspiele nicht in staatlicher Hand.
  3. Das Große Spiel (live und virtuell) und Online-Poker unter staatlichen Monopolen anbieten. Dazu wird es aller Voraussicht nach kommen. Zumindest sind bislang keine Konzessionen für diese Bereiche vergeben worden. Virtuelles Automatenspiel muss parallel dazu unter gleichen Voraussetzungen, wie beispielsweise in Spielhallen betrieben werden.

Der Staat hat sich für die dritte Lösung entschieden. Doch die Vergleichbarkeit von Lotto mit anderen, erlaubten Glücksspielen, ist noch immer vorhanden. So gilt der Suchtfaktor beim Automatenspiel und bei den Sportwetten als höher, wie beim Lotto.

Ob und inwiefern das Lottomonopol rechtssicher ist, werden vermutlich Gerichte zu entscheiden haben. Es scheint jedoch so, als wäre die Angriffsfläche seit der Neuauflage vom Glücksspielstaatsvertrag 2021 so groß wie nie zuvor.

Erste (Miss)Erfolge im Kampf gegen Lottoland

Lotto spielen

Bei Lottoland braucht es keinen klassischen Schein. // Quelle: Shutterstock.com

In der jüngsten Nachricht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder heißt es: "Erste Erfolge im Payment Blocking: Zahlungsdienstleister kündigen Zusammenarbeit mit Lottoland auf." Tatsächlich verweist die Zweitlotterie in seinem FAQ darauf hin, dass sich die Visa Card, American Express und PayPal in Deutschland zurückgezogen haben.

Aus unserer Sicht nur ein Mini-Erfolg. Denn nach wie vor lassen sich diverse E-Wallets und weitere Methoden für die Einzahlung auf das Lottoland-Konto verwenden. Gleichzeitig weist die GGL auf das eingeleitete Verfahren zum IP-Blocking hin.

Doch hier stellen sich die Provider bislang quer. Ronald Bentner, Vorstand der GGL, versucht zu erklären: "Die Sensibilisierung der Internet-Service-Provider ist ausgesprochen wichtig. Providern, die trotz Verfügung der GGL den Zugriff zu unerlaubten Angeboten nicht unterbinden, drohen empfindliche Zwangsgelder."

Insgesamt wurden jetzt fünf Service-Provider angeschrieben. "Uns ist natürlich bewusst, dass wir hiermit juristisches Neuland betreten und unser Handeln gerichtlich überprüft wird", so Schwanke. Darauf scheinen ebenfalls die Provider zu warten. Bevor hier kein Gerichtsbeschluss vorliegt, geht es mit der Sperrung von Domains nicht voran.

Ebenso wird von der GGL auf eine weitere Möglichkeit des Vollzugs verwiesen. Gemeint ist die Meldung durch die Behörde bei den zuständigen Finanzämtern. Dies hat jedoch nur Aussicht auf Erfolg, sollte ein Steuertatbestand vorliegen.

Das Problem vom Staat und den Kunden mit Lottoland

Der Staat versucht sein Lottomonopol aus einem starken Eigeninteresse heraus zu schützen. Im Jahr 2021 lagen die Umsätze vom Deutschen Lotto- und Toto-Block bei 7,9 Milliarden Euro. Damit ist nur ein geringfügiges Wachstum im Vergleich zu 2007 (7,8 Milliarden Euro) zu erkennen. Gleichwohl nehmen Sekundärlotterien inzwischen am Marktgeschehen teil. Dadurch geht dem Staat ein großer Umsatzanteil verloren.

Auch für den Privatverbraucher ist es interessant zu sehen, was eigentlich mit den Einkünften aus der Lotterie passiert. Statista hat aufgeschlüsselt, wie die Spieleinsätze durch den Staat Verwendung finden.

  • 50 % Gewinnausschüttung an die Kunden
  • 23 % Unterstützung von Kultur, Sport, Umwelt- und Denkmalschutz sowie sozialen Organisationen
  • 17 % Lotteriesteuer
  • 12 % Provision für Annahmestellen und Vertriebspartner sowie laufende Betriebskosten

Lottoland selber schüttet im gleichen Maße aus, wie die Lotterie. Doch die Unterstützung und der Provisionsanteil fallen dort unter Gewinne. Der Spieler unterstützt, indem er bei Lottoland spielt, daher keine Sport- und Kulturveranstaltungen.

Tatsächlich handelt es sich bei Lottoland nicht einmal um eine Lotterie. Vielmehr geben die Spieler eine Wette auf die Ziehung ab. Deshalb ist auch von Zweit- oder Sekundärlotterien die Rede.

Fazit zur Auseinandersetzung von Lottoland und der GGL

Bislang gibt es in diesem Streit keinen Gewinner. Die GGL will ein Exempel statuieren. Einerseits sucht sich die Behörde direkt einen Glücksspielanbieter heraus, an welchem ein persönliches Interesse an der Sperre besteht. Denn finanziell wäre es für den Staat ein Erfolg die Zweitlotterien zu verbannen.

Umgekehrt startet die Glücksspielbehörde gleich mit einer großen Hürde. Hinter dem Unternehmen Lottoland steht finanzielle Power. Der Anbieter hat es nicht nötig beim ersten Gegenwind zu kuschen. Vielmehr wird es die Firma, die sich laut eigener Aussage mehrfach um eine deutsche Lizenzierung bemüht hat, auf einen Rechtsstreit anlegen.

Einige Zahlungsanbieter konnten zur Abkehr von Lottoland bewogen werden. Allerdings werden sich dadurch die Nutzerzahlen des Anbieters nicht merklich verringern. Beim IP-Blocking stellen sich derzeit noch die Provider quer. Auch hier könnte ein Gerichtsentscheid nötig sein.

Für die erst kürzlich gestartete Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder wäre ein Erfolg im Kampf gegen Lottoland wünschenswert. Doch ist der Weg durch die Gerichtsbarkeit oftmals lang und mühsam. Außerdem ist keineswegs gewiss, dass die Behörde im Rechtsstreit als Sieger hervorgeht.

Quellen:

Autor: Ralf Schneider
Letztes Update: